Fachoberschule

Klassenstufe 11

Der Unterricht umfasst 12 Wochenstunden zzgl. jeweils einer Wochenstunde in den Fächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprache, verteilt auf drei Unterrichtstage. Es werden allgemeine Inhalte in den Fächern Deutsch, Fremdsprache (wahlweise Englisch oder Französisch), Mathematik und Religionslehre vermittelt sowie fachtheoretische Inhalte in den Fächern Betriebswirtschaftslehre, Rechnungswesen und Arbeits- und Präsentationstechnik unterrichtet. An den übrigen Wochentagen ist ein kaufmännisches Praktikum abzuleisten, durch welches die fachpraktische Ausbildung erworben wird.

Landesweiter Schulversuch "FOS Plus"

(ab Schuljahr 2015/2016, Anpassungen zum Schuljahr 2022/2023)

 

Statistische Erhebungen der Fachoberschule weisen eine auffällig hohe Zahl an Wiederholern in der Klassenstufe 11 sowie einen sehr hohen Anteil an Schülerinnen und Schüler, welche die Klassenstufe 12 nicht erfolgreich durchlaufen, auf.

 

Die „FOS Plus“ soll diese hohe Zahl der Wiederholer senken. Wesentliche Bestandteile der „Modifizierte Fachoberschule“ sind die Lenkung der fachpraktischen Ausbildung durch die Fachoberschule in der Praxiseinrichtung vor Ort (anlassbezogene Kontaktaufnahmen), die Festigung der Inhalte der fachtheoretischen Ausbildung durch bedarfsorientierten Zusatzunterricht und individuelle Bildungswegeberatung durch Lehrkräfte, Beauftragte für Kooperation, Organisation und Bildungswegeberatung sowie durch Berufsberater der Agentur für Arbeit.

 

Der Zusatzunterricht von 3 Wochenstunden in Klassenstufe 11 kann auf die schriftlichen Prüfungsfächer frei verteilt werden, aber auch für Klassenleiterstunden oder für individuelle Förderung der Schülerinnen und Lernbegleitung zur Beziehungsarbeit verwandt werden.

 

In Klassenstufe 12 wird eine Zusatzstunde pro Woche und Klasse zur Prüfungsvorbereitung vorgehalten, um so mögliche Lerndefizite zu erkennen und aufzuarbeiten. Die Zusatzstunde kann aber auch als Klassenleiterstunde oder zur individuellen Förderung der Schülerinnen und Lernbegleitung verwendet werden.

 

Über die zeitliche und organisatorische Verteilung des Zusatzunterrichtes entscheidet die Schule aufgrund örtlicher Gegebenheiten.

Praktikantenstelle

Bei der Suche nach einer Praktikantenstelle kann die Schule behilflich sein.

 

Informationen zum Praktikumsplatz

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Fachoberschule Praktikum - Information.p
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Hinweise zum Status des Praktikanten und der Durchführung des Praktikums

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Stellung des Schülers/der Schülerin

Der Fachoberschüler der Klassenstufe 11 ist sowohl Schüler als auch Praktikant. Als Praktikant muss mit dem jeweiligen Betrieb ein Praktikantenvertrag abgeschlossen werden.

 

Der Beginn des Praktikums sollte so festgelegt werden, dass der Schüler/die Schülerin das Praktikum spätestens zu Beginn des Schuljahres der Klassenstufe 12 abgeschlossen hat. Bei einem späteren Praktikumsbeginn sollte im Rahmen des zu gewährenden Urlaubs von bis zu 6 Wochen ebenso gewährleistet sein, dass die Schule zu Beginn der Klassenstufe 12 ordnungsgemäß besucht werden kann.

 

Ein Anspruch auf Vergütung besteht nicht.

Praktikantenvertrag

Vordrucke für Praktikantenverträge werden von der Schule zur Verfügung gestellt.

Muster eines Praktikantenvertrages

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Praktikantenvertrag_FOS.pdf
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Praktikumsplan

Das Praktikum kann in Dienstleistungsunternehmen, in Handels-, Handwerks- und Industriebetrieben sowie in öffentlichen Verwaltungen und in Verwaltungen von gemeinnützigen Organisationen abgeleistet werden. Das Praktikum dauert 52 Wochen abzüglich eines in der Regel sechswöchigen Urlaubs und besteht aus drei Modulen. Für jedes Modul gilt eine Mindestdauer von 12 Wochen. Der Praktikumsbetrieb legt die Dauer der den Modulen zugeordneten Tätigkeitsbereiche nach den betrieblichen Gegebenheiten fest.

 

Praktikumsplan für die Durchführung der fachpraktischen Ausbildung

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Praktikumsplan_FOS_11_Amtsblatt_2013.pdf
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Arbeitszeit

Grundsätzlich findet die fachpraktische Ausbildung an mindestens 2,5 Tagen in der Woche statt. Während der Schulferien sowie an unterrichtsfreien Tagen ist der Praktikant im Betrieb.

Die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit richtet sich nach den betrieblichen Arbeitszeiten.

Fehltage

Durch Krankheit bedingte Fehltage, die durch ärztliche Atteste belegt sind, sind nicht nachzuarbeiten. Entscheidend bei der Bewertung solcher Fehlzeiten ist ausschließlich die Frage, ob durch die Fehltage der Erfolg des Praktikums in Frage gestellt werden muss. Diese Feststellung trifft die Praxiseinrichtung. Andere Fehlzeiten sind nachzuarbeiten.

Unfallschutz

Der Praktikant ist für die Zeit im Betrieb durch die entsprechende Berufsgenossenschaft versichert. Im Rahmen der schulischen Ausbildung ist der Schüler durch die Unfallkasse Saarland versichert.

Berichtsheft

Während der fachpraktischen Ausbildung ist nach Anweisung des Betriebes ein Berichtsheft mit Tages-, Wochen- bzw. Monatsberichten zu führen. Diese werden vom Betrieb kontrolliert, mit Firmenstempel versehen und unterschrieben. Vorgenannte Berichte werden dem/der Klassenleiter/Klasseleiterin der Schule nach vorheriger Ankündigung zweimal im Schuljahr zur Kontrolle vorgelegt.

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Hinweis Berichtsheft.pdf
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Praktikantenzeugnis

Nach Ablauf der fachpraktischen Ausbildung stellt der Betrieb ein Zeugnis aus, das der Schule vorgelegt wird. Vordrucke werden von der Schule zur Verfügung gestellt.

Muster eines Praktikantenzeugnis (mit Betriebsabteilungen)

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Praktikantenzeugnis_Langversion.pdf
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Muster eines Praktikantenzeugnis (ohne Betriebsabteilungen)

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Praktikantenzeugnis_Kurzversion.pdf
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Begründung eines neuen Praktikumsverhältnisses/Wegfall des Praktikumsverhältnisses

Grundsätzlich ist es möglich das Fachpraktikum bei mehreren Praktikumsbetrieben abzuleisten, jedoch muss die Gesamtdauer von 52 Wochen nachgewiesen werden. Der jeweilige Erfolg ist unter Angabe der Praktikumsdauer mit einem Praktikumszeugnis nachzuweisen.

 

Ein vorzeitiges Ausscheiden aus einem bestehenden Praktikumsverhältnis erfordert die unverzügliche Begründung eines (neuen) Anschlusspraktikums, um den Bildungsgang der Fachoberschule fortsetzen zu können. Der Klassenleiter/die Klassenleiterin ist hierüber unverzüglich zu informieren und der neue Praktikumsvertrag vorzulegen.

 

Mit der Anmeldung zur Klassenstufe 11 der Fachoberschule hat der Schüler/die Schülerin bzw. die Sorgeberechtigten anerkannt, dass das Nichtbestehen eines fachpraktischen Ausbildungsverhältnisses (Praktikum) dazu führt, dass die Voraussetzung zum Besuch der Fachoberschule nicht mehr erfüllt ist und der Schüler/die Schülerin die Schule verlassen muss. Der weitere Verbleib in der Fachoberschule ist nur möglich, wenn innerhalb von 14 Tagen ein neues fachpraktisches Ausbildungsverhältnis (Praktikum) nachgewiesen wird.

Erfolgreicher Abschluss

Der erfolgreiche Abschluss der fachpraktischen Ausbildung (vgl. Praktikantenzeugnis) ist zusätzlich zur schulischen Versetzung Voraussetzung zum Eintritt in die Klassenstufe 12. Die Entscheidung, ob eine fachpraktische Ausbildung insgesamt mit „erfolgreich” oder „nicht erfolgreich” zu bewerten ist, erfolgt auf Grundlage des Praktikantenzeugnisses und unter Berücksichtigung des Berichtsheftes seitens der Schule.

 

Eine Wiederholung der Klassenstufe 11 ist nur mit einer gleichzeitigen Wiederholung des Praktikums möglich.