Folgen der Nichtversetzung1
(1) Ein nicht versetzter Schüler wiederholt die Klassenstufe 11 einschließlich der fachpraktischen Ausbildung, sofern er nicht nach Absatz 2 die Schule verlassen muss.
(2) Ein Schüler, der zweimal nicht versetzt worden ist, muss in der Regel die Schule verlassen und aus dem Bildungsgang der Fachoberschule des betreffenden Fachbereichs ausscheiden …
1 Vgl. ergänzend § 22 Verordnung - Schulordnung - über die Ausbildung an Fachoberschulen im Saarland
Verzicht auf Wiederholung der Klassenstufe 11
Schüler, die die Klassenstufe 11 nicht wiederholen möchten, melden sich bitte im Sekretariat vom weiteren Besuch des KBBZ Saarlouis ab (siehe Formulare).
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den/die Klassenleiter/in bzw. die Schulleitung.